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Überdimensioniert und im „Erholungswald“ gelegen

Wandlitz, den 16. 03. 2011

Wandlitzer Bürgermeister will Pläne zu neuen Windeignungsgebieten so nicht akzeptieren

 

Am 10. März legte die „Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim“ den Mitgliedern der Regionalversammlung den Entwurf des sachlichen Teilplans „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ zur Beschlussfassung und damit zur in Kürze geplanten  Eröffnung des Beteiligungsverfahrens vor. Mit dem Teilplan soll die Maßgabe des Landes Brandenburg umgesetzt werden, den Anteil der erneuerbaren Energien am Verbrauch bis zum Jahr 2020 auf ein Fünftel zu erhöhen.

 

Und das geht nur mit Hilfe der Ausweisung neuer Windeignungsgebiete. Gleich zwei davon sollen, wenn es nach den Vorstellungen der Regionalplaner geht, künftig zu einem Gutteil auf Wandlitzer Gemeindegebiet liegen. Eine 418 ha große Wald- und Freifläche in Prenden im Bereich der Autobahn sowie ein 577 ha großes Areal an der A 11-Abfahrt in Wandlitz sollen für „Windmühlen“ ausgewiesen werden.

 

„Auch die Gemeinde Wandlitz steht in der Pflicht, einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Förderung regenerativer Energien zu leisten“, ist Bürgermeister Udo Tiepelmann überzeugt, „aber die jetzt zur Diskussion stehenden zwei neuen Windeignungsgebiete lehne ich sowohl hinsichtlich ihrer Lage, insbesondere aber aufgrund ihrer Größe ab. Deshalb habe ich als Mitglied der Regionalversammlung mit einigen anderen gegen den Teilplan gestimmt.“  Was den Wandlitzer Verwaltungschef in erster Linie stört, ist, dass bei beiden Windeignungsgebieten die normalerweise geltende Abstandsregelung von fünf Kilometern zum nächsten Windeignungsgebiet auf 2,5 Kilometer aufgrund bestehender „Vorbelastungen“ reduziert wurde. Das in Wandlitz geplante Windeignungsgebiet soll außerdem zu einem Großteil im Liepnitzsee-Wald liegen.

 

„Dass ein Erholungswald Windeignungsgebiet werden soll, halte ich sowohl aus naturschutzrechtlichen Gründen, als auch unter dem Aspekt der Sozialverträglichkeit für mehr als fragwürdig“, meint Udo Tiepelmann. Der Bürgermeister will deshalb für die nächste Sitzung der Gemeindevertreter Anfang April eine Beschlussvorlage vorbereiten, die ihn legitimiert,  im Beteilungsverfahren gegen den Entwurf des Regionalplans zu intervenieren – wahrscheinlich sogar mit fachkompetenter anwaltlicher Unterstützung.

 

„Wir haben bereits in Klosterfelde und Schönerlinde je ein Windeignungsgebiet. Zusätzliche neue wären nur tolerierbar, wenn unsere Mindestanforderung – Einhaltung der  Abstandsflächen von fünf Kilometern zum nächsten Windeignungsgebiet – eingehalten wird.“  Denn dadurch würde sich für die auf Wandlitzer Gemeindegebiet geplanten neuen Gebiete für Windräder zumindest eine deutliche Reduzierung hinsichtlich der Größe ergeben.  Die „Verriegelung“ und „Verspargelung“ der Landschaft – immerhin liegt die Gemeinde Wandlitz im Naturpark Barnim – würde dadurch erheblich reduziert.

 

Aber Bürgermeister Udo Tiepelmann gibt auch zu bedenken: „Mit Blick auf die atomare Katastrophe in Japan erscheinen die nachteiligen Auswirkungen der Windenergieerzeugung noch einmal in einem ganz anderen Licht. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen und unser `Päckchen´ tragen.“ Auf die Wandlitzer Gemeindevertreter wartet da wohl eine sehr anspruchsvolle und differenziert zu betrachtende Aufgabenstellung.   

 

Bei Rückfragen  wenden Sie sich bitte an: Gemeinde Wandlitz, Pressestelle,
Elisabeth Schulte-Kuhnt

Tel.: 033397 – 66 135, Fax: 033397 – 66 116,
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