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Änderungen zu Biometrische Lichtbildern ab dem 01. Mai 2025

02.​04.​2025

Papierbasierte Passbilder sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen. 


Grund hierfür sind Erwägungen des Gesetz- und Verordnungsgebers, dass der Gefahr von gefälschten Lichtbildern in Ausweisdokumenten wirksam begegnet werden soll. Alte Passbilder können Sie als Andenken aufbewahren oder – sofern für andere Zwecke noch hinreichend aktuell – für die Beantragung von Schwimm-, Angler- oder sonstigen Dokumenten verwenden.


Lichtbilder für Identitätsdokumente müssen ab dem 01. Mai 2025 elektronisch aufgenommen und medienbruchfrei in den Antragsprozess übernommen werden. 
Die Lichtbilder können direkt bei Fotographen - welche die Lichtbilder der Meldebehörde digital zum Abruf bereitstellen können - oder direkt in der Behörde erstellt werden. 


 

 

Bild zur Meldung: Änderungen zu Biometrische Lichtbildern ab dem 01. Mai 2025